§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieterin der webbasierten Software „AlphaHof“ ist:
AlphaHof
Inhaberin: Tatjana Hofmann
Bismarckstraße 55
77933 Lahr/Schwarzwald
Deutschland
E-Mail: system@alphahof.com
Website: www.alphahof.com
nachfolgend „AlphaHof“ genannt.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen AlphaHof und ihren Kunden über die Nutzung der webbasierten Software „AlphaHof“.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Reiseunternehmen, Reisebüros und selbstständig tätige Reiseveranstalter. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(4) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn AlphaHof ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich begrenzte Bereitstellung der webbasierten Software „AlphaHof“ zur Organisation und Verwaltung betrieblicher Abläufe in Reiseunternehmen.
(2) AlphaHof unterstützt insbesondere die zentrale Verwaltung von Kunden, Reisen, Buchungen, Teilnehmern, Leistungen, Zahlungen, Rechnungen, Dokumenten, Kommunikation, Aufgaben und Terminen.
(3) Der konkret geschuldete Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung, dem gewählten Tarif und gegebenenfalls einem individuellen Angebot.
(4) AlphaHof stellt dem Kunden die Software während der Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung zur Verfügung. Eine Überlassung der Software zur Installation auf eigenen Geräten des Kunden erfolgt nicht.
(5) AlphaHof erbringt keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Unternehmensberatung. Der Kunde bleibt für die Prüfung und Bewertung seiner geschäftlichen Entscheidungen, Berechnungen, Dokumente und gesetzlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich.
(6) Eine individuelle Beratung, Schulung oder persönliche Begleitung ist nur Bestandteil des Vertrags, wenn dies ausdrücklich im gebuchten Tarif oder in einem gesonderten Angebot vereinbart wurde. Im Basis-Tarif sind keine individuelle Beratung, Schulung oder persönliche Betreuung enthalten.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website stellt noch kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung oder Anfrage abzugeben.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn AlphaHof die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt oder dem Kunden den Zugang zur Software freischaltet.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung vollständige und zutreffende Unternehmens- und Kontaktdaten anzugeben.
(4) AlphaHof ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen, wenn berechtigte Gründe bestehen. Dies gilt insbesondere bei unvollständigen Angaben, offenen Forderungen, erkennbar missbräuchlicher Nutzung oder wenn der Interessent kein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
(5) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Leistungsumfang
(1) AlphaHof stellt dem Kunden die Software mit dem für den gebuchten Tarif vereinbarten Funktionsumfang zur Verfügung.
(2) Zum Basis-Tarif gehören insbesondere:
- die Nutzung der freigeschalteten Softwarefunktionen,
- die Nutzung durch die vereinbarte Anzahl berechtigter Nutzer,
- technische Wartung und allgemeine Aktualisierungen,
- technischer Support per E-Mail.
(3) Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere individuelle Anpassungen, Datenmigrationen, Beratungen, Schulungen, persönliche Einrichtung oder Vor-Ort-Leistungen, sind nicht Bestandteil des Basis-Tarifs.
(4) Zusatzleistungen können gesondert angeboten und berechnet werden.
(5) Voraussetzung für die Nutzung ist ein internetfähiges Gerät, eine stabile Internetverbindung und ein aktueller Webbrowser. Diese Voraussetzungen sind vom Kunden bereitzustellen.
§ 5 Weiterentwicklung und Änderungen der Software
(1) AlphaHof ist berechtigt, die Software technisch weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und an geänderte technische oder rechtliche Anforderungen anzupassen.
(2) AlphaHof kann Gestaltung, Benutzeroberfläche und einzelne Funktionen verändern, sofern der vertraglich vereinbarte Hauptzweck der Software erhalten bleibt und die Nutzung für den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
(3) Wesentliche Einschränkungen des vereinbarten Funktionsumfangs werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Bei einer erheblichen nachteiligen Änderung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.
(4) Änderungen, die ausschließlich der Sicherheit, Fehlerbehebung oder Einhaltung gesetzlicher Vorgaben dienen, können ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden, soweit dies erforderlich ist.
§ 6 Benutzerkonten und Zugangsdaten
(1) Der Kunde erhält für die vereinbarte Anzahl von Nutzern persönliche Zugänge zur Software.
(2) Benutzerkonten dürfen nur von den jeweils dafür vorgesehenen Personen verwendet werden. Eine gemeinsame Verwendung persönlicher Zugangsdaten durch mehrere Personen ist nicht gestattet.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen.
(4) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Vergabe und Verwaltung der Benutzerrechte innerhalb seines Unternehmens.
(5) Der Kunde muss AlphaHof unverzüglich informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten unbefugt verwendet wurden oder die Sicherheit eines Benutzerkontos beeinträchtigt ist.
(6) AlphaHof ist berechtigt, betroffene Zugänge vorübergehend zu sperren, wenn dies zum Schutz der Software, des Kunden oder anderer Nutzer erforderlich ist.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im vertraglich vereinbarten Umfang.
(2) Das Nutzungsrecht ist auf die eigenen betrieblichen Zwecke des Kunden und die vereinbarte Anzahl berechtigter Nutzer beschränkt.
(3) Eine Weitergabe, Vermietung, Unterlizenzierung oder sonstige Bereitstellung der Software an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von AlphaHof nicht gestattet.
(4) Nicht gestattet sind insbesondere:
- die Weitergabe persönlicher Zugangsdaten an unberechtigte Personen,
- der Versuch, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen,
- unbefugte Zugriffe auf Systeme oder Daten anderer Nutzer,
- die Nutzung der Software für rechtswidrige Zwecke,
- die Vervielfältigung oder Verwertung geschützter Bestandteile der Software,
- die Dekompilierung oder Rückentwicklung der Software, soweit dies nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist,
- das automatisierte Auslesen der Software ohne Zustimmung von AlphaHof.
(5) Der Quellcode, interne technische Strukturen und Entwicklungsunterlagen sind nicht Bestandteil des Vertrags.
(6) Sämtliche Rechte an der Software, ihrer Gestaltung, ihren Funktionen, Marken, Texten und sonstigen geschützten Bestandteilen verbleiben bei AlphaHof beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Nutzung der Software erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm oder seinen Nutzern eingegebenen Daten verantwortlich.
(3) Der Kunde darf nur solche personenbezogenen Daten in AlphaHof verarbeiten, zu deren Verarbeitung er rechtlich berechtigt ist.
(4) Der Kunde ist insbesondere für die Erfüllung eigener gesetzlicher Informations-, Dokumentations-, Aufbewahrungs- und Löschungspflichten verantwortlich.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse automatisierter Berechnungen und Auswertungen vor ihrer geschäftlichen Verwendung auf Plausibilität und Vollständigkeit zu überprüfen.
(6) Der Kunde hat die Software so zu verwenden, dass die Sicherheit, Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der technischen Systeme nicht beeinträchtigt werden.
(7) Erkennbare Störungen, Sicherheitsprobleme oder Fehler sind AlphaHof unverzüglich und möglichst genau per E-Mail mitzuteilen.
§ 9 Kundendaten und Datensicherung
(1) Die vom Kunden in die Software eingegebenen Inhalte und Daten bleiben dem Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern zugeordnet.
(2) Der Kunde räumt AlphaHof für die Dauer des Vertrags die Rechte ein, die technisch erforderlich sind, um die Daten zu speichern, zu verarbeiten, darzustellen, zu übertragen und die vereinbarten Softwarefunktionen bereitzustellen.
(3) Eine Nutzung der Kundendaten für eigene, mit dem Vertragszweck nicht vereinbare Zwecke erfolgt nicht.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, für ihn besonders wichtige Daten und Dokumente regelmäßig mithilfe der verfügbaren Exportmöglichkeiten zu sichern.
(5) AlphaHof schuldet keine dauerhafte gesetzliche Archivierung der Kundendaten, sofern eine solche Archivierungsleistung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(6) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, Daten und Dokumente entsprechend seinen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten außerhalb der Software zu sichern.
§ 10 Support
(1) Im Basis-Tarif wird technischer Support per E-Mail unter system@alphahof.com angeboten.
(2) Der Support umfasst Hilfe bei technischen Fragen und bei Störungen der vertragsgemäßen Nutzung der Software.
(3) Nicht zum technischen Support gehören insbesondere:
- individuelle Unternehmensberatung,
- Rechts- oder Steuerberatung,
- Schulungen,
- persönliche Einrichtung der Software,
- individuelle Datenpflege,
- Erstellung von Reisen, Buchungen oder Dokumenten für den Kunden,
- technische Probleme, die durch Geräte, Internetverbindung oder Fremdsysteme des Kunden verursacht werden.
(4) AlphaHof bemüht sich, Supportanfragen innerhalb eines Werktages zu beantworten. Hierbei handelt es sich nicht um eine garantierte Wiederherstellungs- oder Lösungsfrist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Als Werktage gelten Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz von AlphaHof.
§ 11 Verfügbarkeit und Wartungsarbeiten
(1) AlphaHof bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Bereitstellung der Software. Eine jederzeitige und vollständig fehlerfreie Verfügbarkeit kann technisch nicht garantiert werden.
(2) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
- notwendige Wartungs- und Sicherheitsarbeiten,
- Aktualisierungen,
- Störungen des Internets oder der Telekommunikationsnetze,
- Störungen bei Hosting-, Datenbank- oder anderen technischen Dienstleistern,
- unvorhersehbare technische Ereignisse,
- höhere Gewalt.
(3) Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit zu Zeiten mit geringer Nutzung durchgeführt.
(4) AlphaHof wird erkennbare Störungen im eigenen Verantwortungsbereich innerhalb einer angemessenen Frist bearbeiten.
§ 12 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gewählten Tarif, der aktuellen Preisangabe auf der Website oder einem individuellen Angebot.
(2) Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern sie nicht ausdrücklich als Nettopreise bezeichnet sind.
(3) Bei monatlicher Zahlungsweise wird die Vergütung für den jeweiligen monatlichen Abrechnungszeitraum im Voraus fällig.
(4) Bei jährlicher Zahlungsweise wird die Vergütung für den jeweiligen jährlichen Abrechnungszeitraum im Voraus fällig.
(5) Die verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
(6) Rechnungen können dem Kunden elektronisch zur Verfügung gestellt oder per E-Mail übermittelt werden.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Rechnungs- und Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
(8) Bereits gezahlte Entgelte für einen begonnenen Abrechnungszeitraum werden bei einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich nicht anteilig erstattet. Gesetzliche Ansprüche und das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
§ 13 Laufzeit und ordentliche Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt zu dem in der Bestellbestätigung genannten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Freischaltung des Softwarezugangs.
(2) Bei monatlicher Zahlungsweise wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und jeweils für einen monatlichen Abrechnungszeitraum abgerechnet.
(3) Der monatlich abgerechnete Vertrag verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, sofern er nicht gekündigt wird.
(4) Der monatlich abgerechnete Vertrag kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
(5) Bei jährlicher Zahlungsweise beträgt die anfängliche Vertragslaufzeit zwölf Monate.
(6) Der jährlich abgerechnete Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
(7) Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail an system@alphahof.com, erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bei AlphaHof.
(8) AlphaHof bestätigt den Eingang der Kündigung und teilt dem Kunden das Vertragsende in Textform mit.
§ 14 Außerordentliche Kündigung und Sperrung
(1) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:
- der Kunde die Software wiederholt oder schwerwiegend rechtswidrig nutzt,
- der Kunde unbefugten Personen Zugang zur Software ermöglicht,
- der Kunde die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Software gefährdet,
- der Kunde trotz Mahnung und angemessener Zahlungsfrist mit fälligen Zahlungen in Verzug bleibt,
- eine Fortsetzung des Vertrags aus anderen schwerwiegenden Gründen unzumutbar ist.
(3) Soweit eine Pflichtverletzung behoben werden kann, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Dies gilt nicht, wenn eine sofortige Sperrung oder Kündigung zum Schutz der Systeme, Daten oder anderer Nutzer erforderlich ist.
(4) AlphaHof kann den Zugang vorübergehend sperren, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist fällige Zahlungen nicht leistet.
(5) Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während einer berechtigten Sperrung bestehen.
§ 15 Folgen der Vertragsbeendigung und Löschung von Daten
(1) Mit Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht des Kunden. Der Zugang zur AlphaHof-Software kann zum Vertragsende deaktiviert werden.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die von ihm benötigten Daten und Dokumente rechtzeitig vor Vertragsende mithilfe der verfügbaren Exportfunktionen zu sichern.
(3) Innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende kann der Kunde die Bereitstellung einer noch vorhandenen Datenkopie anfordern, soweit dies technisch möglich und gesetzlich zulässig ist. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Datenformat besteht nur, wenn dieses ausdrücklich vereinbart oder innerhalb der Software als Exportformat angeboten wird.
(4) Nach Ablauf der Frist werden die im Auftrag des Kunden verarbeiteten Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder abweichenden Regelungen im Auftragsverarbeitungsvertrag entgegenstehen.
(5) In technisch notwendigen Sicherungskopien können Daten bis zum Ablauf der jeweiligen Lösch- und Überschreibungszyklen der eingesetzten Dienstleister verbleiben. Während dieses Zeitraums werden sie nicht mehr für operative Zwecke verwendet.
(6) Eigene Vertrags-, Abrechnungs- und Nachweisdaten von AlphaHof bleiben gespeichert, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden.
§ 16 Mängel und Gewährleistung
(1) Der Kunde hat erkennbare Fehler oder Störungen der Software möglichst unverzüglich unter Angabe einer nachvollziehbaren Beschreibung an AlphaHof zu melden.
(2) AlphaHof wird reproduzierbare Mängel im eigenen Verantwortungsbereich innerhalb einer angemessenen Frist untersuchen und beheben.
(3) AlphaHof kann einen Mangel nach eigener Wahl durch Fehlerbehebung, Aktualisierung, Bereitstellung einer zumutbaren Ersatzlösung oder Anleitung zur Umgehung des Fehlers beseitigen.
(4) Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine Einschränkung verursacht wird durch:
- ungeeignete oder veraltete Geräte oder Browser des Kunden,
- fehlende oder gestörte Internetverbindungen,
- nicht von AlphaHof zu vertretende Fremdsysteme,
- unzulässige Eingriffe oder Änderungen durch den Kunden,
- eine vertragswidrige Nutzung der Software.
(5) Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
§ 17 Haftung
(1) AlphaHof haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet AlphaHof begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AlphaHof.
(6) AlphaHof haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden eingegebenen Daten oder für geschäftliche Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage eigener Daten, Berechnungen oder Auswertungen trifft.
(7) AlphaHof haftet nicht für Störungen, die außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs liegen, insbesondere für Störungen der Internetverbindung oder der technischen Systeme des Kunden. Die Verantwortlichkeit von AlphaHof für sorgfältig ausgewählte und ordnungsgemäß eingesetzte Auftragsverarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen bleibt hiervon unberührt.
§ 18 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
(2) Vertrauliche Informationen dürfen nur zur Durchführung des Vertrags verwendet und nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die sie zur Vertragserfüllung benötigen.
(3) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:
- öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden,
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden,
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(4) Gesetzliche Datenschutz- und Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.
§ 19 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung.
(2) Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch AlphaHof ergeben sich aus der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
(3) Soweit AlphaHof personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
(4) Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung der von ihm in AlphaHof eingegebenen personenbezogenen Daten verantwortlich.
(5) AlphaHof ist berechtigt, für die Bereitstellung der Software geeignete Unterauftragnehmer einzusetzen. Die Einzelheiten hierzu werden im Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt.
(6) Nach Beendigung des Vertrags werden personenbezogene Daten entsprechend § 15 dieser AGB und den Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags behandelt.
§ 20 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden.
(2) Dazu können insbesondere Naturereignisse, Stromausfälle, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen sowie erhebliche Störungen externer Infrastruktur gehören.
(3) Die betroffene Partei wird die andere Partei über eine voraussichtlich länger andauernde Beeinträchtigung informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.
(4) Dauert die Beeinträchtigung länger als 30 Tage an und ist die Fortsetzung des Vertrags für eine Partei unzumutbar, kann diese den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 21 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 22 Änderungen dieser AGB
(1) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.
(2) Änderungen, die wesentliche Vertragsleistungen, Vergütung, Laufzeit, Kündigung oder Haftung betreffen, werden nur mit Zustimmung des Kunden wirksam.
(3) Rein redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen aufgrund zwingender gesetzlicher oder technischer Anforderungen können vorgenommen werden, sofern sie den Kunden nicht unangemessen benachteiligen.
(4) Soweit eine Änderung den Kunden wesentlich beeinträchtigt, wird AlphaHof den Kunden vor ihrem Wirksamwerden informieren. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.
§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von AlphaHof, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen, Ergänzungen und rechtlich relevante Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag können in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026
